Rechtsprechung
RG, 15.01.1917 - III 1/17 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Kann Bestrafung wegen Begünstigung der Fahnenflucht erfolgen, wenn der Begünstiger glaubt, der Begünstigte habe sich nur des versuchten Vergehens der Wehrpflichtentziehung schuldig gemacht?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 50, 218
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 24.06.2008 - 5 StR 89/08
Vortaten der Geldwäsche (gewerbsmäßige Untreue des Täters; unzureichende …
Damit unterliegt im Ausgangspunkt auch der ursprüngliche Anklagevorwurf der umfassenden Prüfung durch das neue Tatgericht, das in diesem Rahmen bei - naheliegender - erneuter Verneinung von Beihilfe auch den Gesichtspunkt einer Begünstigung einzubeziehen haben wird, deren Vorsatz hinsichtlich der Vortat im Vergleich zum Gehilfenvorsatz minder konkrete Anforderungen hat (vgl. BGHSt 4, 221, 224 ff.; BGH, Urteil vom 22. Oktober 1968 - 5 StR 403/68 bei Dallinger MDR 1969, 194; BGH JR 1954, 349, 350; RGSt 76, 31, 33 f.; 58, 290, 291; 50, 218, 221 f.). - BGH, 07.04.2009 - 2 ARs 180/09
Zuständigkeitsentscheidung durch den BGH (Flaggengrundsatz und Geltung der StPO …
Daher bedarf es keines Eingehens auf die Frage, ob ein Schiff nach dem Flaggenprinzip (vgl. auch § 4 StGB) "schwimmendes Territorium" des Flaggenstaates ist (so RGSt 23, 266, 267: "wandelnde Gebietsteile"; 50, 218, 220;… BSG SozR 4460, § 8 Nr. 7; BAGE 26, 242, 252; Jeschek IRuD 1956, 75, 86) oder ob die Flaggenzugehörigkeit weder der Personalhoheit noch der Territorialhoheit eines Staates zuzurechnen ist, sondern eine eigenständige Form der Anknüpfung staatlicher Hoheitsgewalt darstellt, die gleichberechtigt neben den beiden genannten Formen steht (so LG Mannheim NStZ-RR 1996, 147;… MünchKomm-StGB/Ambos § 4 Rn. 5;… Wolfrum in Graf Vitzthum, Handbuch des Seerechts Kap. 4 Rdn. 36; Hoog, Deutsches Flaggenrecht S. 232 ff.). - BGH, 30.04.1953 - 3 StR 364/52
Betriebsleiter - § 257 StGB, Vorstellung von der Vortat
Dieses hat allerdings in meheren Entscheidungen den Grundsatz vertreten, daß der Begünstiger die Art des Verbrechens oder Vergehens, das der Haupttäter begangen hat, und die Art der hierdurch erlangten oder entstandenen Vorteile nicht zu kennen brauche und daß ein Irrtum des Begünstigers über die Art der Vortat unerheblich sei )vgl. RGSt 50, 218 221; 58, 290; 76, 31 34).In der Entscheidung RGSt 50, 218 hat das Reichsgericht z. B. die Verurteilung wegen Begünstigung in einem Falle bestätigt, in dem der Angeklagte einen fahnenflüchtigen Soldaten auf seinem Schiff ins Ausland gebracht hatte in der irrigen Annahme, der Begünstigte wolle sich dem Eintritt in den Dienst des Heeres entziehen.
- BGH, 27.07.1960 - 2 StR 318/60
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
Im übrigen sei hier auf die Entscheidungen das Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs in RGSt 50, 218 und BGHSt 4, 221 hingewiesen. - BGH, 04.07.1952 - 2 StR 105/52
Rechtsmittel
Für den inneren Tatbestand der Begünstigung ist es - anders als bei der Beihilfe - nicht von Bedeutung, auf welches bestimmte Verbrechen oder Vergehen sich der Wille des Begünstigers bezieht (RGSt 50, 218).